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Unbedingt beachten! 

1 September Bundesrats Entschluss
Ab dem 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr auf den Markt gebracht werden. 

 

​Noch in diesem Jahr wird es zu einer richtungsweisenden Veränderung kommen, was die Einstufung, Vermarktung und Handhabung invasiver, gebietsfremder Pflanzen in die Schweiz betrifft. Was bereits im Garten wächst, bleibt von der neuen Regelung unangetastet, sobald jedoch ein Handwechsel ansteht, müssen die unerwünschten Pflanzen weg. Für weiteres, geht er hier zur Webseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem direkten Bericht.  

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Exotische Problemtiere: Japankäfer auf dem Vormarsch - Sichtung unbedingt melden!

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2017 wurde der Japankäfer erstmals mittels einer Falle an der Schweizer Grenze zu Italien gefangen. Der Verdacht liegt nahe, dass die Insekten nun auch hier zu finden sind. Bitte werfen Sie unbedingt  einen Blick auf das Infoblatt der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz. Auch bei der kantonalen Umweltberatung gibt es mehr zum Thema zu entdecken. Die Seiten wurden am 11.02.2021 aktualisiert. 

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Meldepflicht für den Jordanvirus: Pflanzenkrankheit an Tomaten und Paprika

 

Ein meldepflichtiger Tomatenvirus, der erstmals 2014 in Israel entdeckt und bereits 2018 bereits in Deutschland vorgefunden wurde, befällt bevorzugt Tomaten- und Paprikapflanzen. Der ToBRFV (Tomato brown rugose fruit virus) löst grosse Schäden an den Pflanzen aus. Für die menschliche Gesundheit besteht keine Gefahr. Zwar gibt es aktuell keinen bekannten Befall in der Schweiz, dennoch gilt als oberstes Ziel, eine Einschleppung und Ausbreitung des Virus in die Schweiz von vorne herein zu verhindern. Daher ist es wichtig, dass möglichst schnelle und effiziente Massnahmen ergriffen werden, um ihn zu bekämpfen.

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Hier erhalten Sie Einblick in das informative Merkblatt zum Thema:

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Heuschrecke

Rote Liste der vom Aussterben bedrohter Pflanzen und Tiere in der Schweiz

 

Zu den Tieren, die vom Aussterben bedroht sind in unserem Land und auch anderen Orts in Europa gehören Tiere der folgenden Kategorien: Vögel, Insekten, Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Fische, Krebse, Schnecken und Muscheln.

 

Ausserdem gefährdet sind Blütenpflanzen, Nadelhölzer, Farne und Moose, Flechten und Pilze.

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Bei Artenschutz.ch gibt es eine detailierte Liste der zu schützenden Tiere.

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Seit dem 30. November 2023 ist die aktuelle Rote Liste der Reptilien herausgekommen. Mehr als 80 % der Tiere in der Schweiz sind vom Aussterben bedroht. Besonders gefährdet sind Schlangen, wie die Blindschleichen und Nattern, aber auch eine grosse Anzahl an Echsen. Auch aktualisiert wurden die Listen für Amphibien und Moose. Zu allen weiteren Tierarten geht es hier lang zu den Listen des BAFU.

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Gesetzgebung

Regelung der Gemeinde Horw für gewisse Garteninstallationen

 

Seit 2020 sind bei uns Installationen wie Steinplatten, Folientunnel, Tomatenhäuser und die Bepflanzung größerer Gehölze absolut im Trend. Aber wusstest du schon, dass diese nun meldepflichtig sind? Keine Sorge, wir machen es dir einfach! 

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Unser Vorstand leitet dein schriftliches Gesuch für diese fantastischen Neuerungen direkt an die zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde Horw weiter. Mit uns an deiner Seite verlierst du keine Zeit und kannst dich voll und ganz auf die Verwirklichung deiner Garten-Träume konzentrieren.

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