Familiengärtnerverein Horw
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Mitgliederversammlung
Aufgaben
Die Mitgliederversammlung (MGV) ist das oberste Organ unseres Vereins, zu der alle Vereinsmitglieder einmal jährlich im 1. Quartal schriftlich oder via e-Mail eingeladen werden.
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Die Einladung erfolgt via dem Vorstand.
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Sollten Sie Anträge stellen wollen oder Anliegen vortragen, dann haben Sie die Möglichkeit, diese bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit kurzer Begründung beim Vorstand einzureichen.
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Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung (MGV) kann jederzeit vom Vorstand oder einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. Sie wird dann i. d. R. innerhalb 60 Tagen nach Erhalt des Antrags durchgeführt.
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​Jedes Aktivmitglied ist grundsätzlich stimmberechtigt. Dieses Stimmrecht kann schriftlich an den Lebenspartner oder andere Familienangehörige übertragen werden.
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Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind wie folgt festgelegt
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Genehmigung des Protokolls der letzten MGV
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Genehmigung des Jahresberichts des Präsidiums
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Genehmigung Jahresrechnung
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Revisionsbericht - Entlastung des Vorstandes
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Festsetzung der Mitgliederbeiträge (Aktiv- und Passivmitglieder)
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Festsetzung der Abgeltung für nicht erfüllte Gemeinschaftsstunden
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Festsetzung der Vorstandsentschädigung
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Genehmigung des Budgets
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Wahl des Vorstandes sowie der Revisoren
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Beschlussfassung über Anträge von Vereinsmitgliedern und dem Vorstand
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Ehrungen
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Änderungen der Statuten, Gartenordnung, Bauordnung sowie der Reglemente
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Auflösung des Vereins
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