Familiengärtnerverein Horw
Bitte halten Sie sich auch weiterhin an die Empfehlungen des BAG. Danke!
Die Mitgliederversammlung (MGV) ist das oberste Organ unseres Vereins, zu der alle Vereinsmitglieder einmal jährlich im 1. Quartal schriftlich oder via e-Mail eingeladen werden.
Die Einladung erfolgt via dem Vorstand.
Sollten Sie Anträge stellen wollen oder Anliegen vortragen, dann haben Sie die Möglichkeit, diese bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit kurzer Begründung beim Vorstand einzureichen.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung (MGV) kann jederzeit vom Vorstand oder einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. Sie wird dann i. d. R. innerhalb 60 Tagen nach Erhalt des Antrags durchgeführt.
Jedes Aktivmitglied ist grundsätzlich stimmberechtigt. Dieses Stimmrecht kann schriftlich an den Lebenspartner oder andere Familienangehörige übertragen werden.
Mitgliederversammlung

Beschlussfähigkeit
Aufgaben
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind wie folgt festgelegt
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Genehmigung des Protokolls der letzten MGV
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Genehmigung des Jahresberichts des Präsidiums
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Genehmigung Jahresrechnung
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Revisionsbericht - Entlastung des Vorstandes
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Festsetzung der Mitgliederbeiträge (Aktiv- und Passivmitglieder)
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Festsetzung der Abgeltung für nicht erfüllte Gemeinschaftsstunden
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Festsetzung der Vorstandsentschädigung
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Genehmigung des Budgets
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Wahl des Vorstandes sowie der Revisoren
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Beschlussfassung über Anträge von Vereinsmitgliedern und dem Vorstand
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Ehrungen
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Änderungen der Statuten, Gartenordnung, Bauordnung sowie der Reglemente
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Auflösung des Vereins
Die ordnungsgemäss einberufene MGV ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder beschlussfähig.
Beschlüsse werden mit einfachen Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit fällt das Präsidium die letzte Entscheidung.
Statutenänderungen benötigen eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Sämtliche Beschlüsse werden in mindestens einem Protokoll erfasst.