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Mitgliederversammlung 
Image by Roman Kraft
Aufgaben

Die Mitgliederversammlung (MGV) ist das oberste Organ unseres Vereins, zu der alle Vereinsmitglieder einmal jährlich im 1. Quartal schriftlich oder via e-Mail eingeladen werden. 

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Die Einladung erfolgt via dem Vorstand. 

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Sollten Sie Anträge stellen wollen oder Anliegen vortragen, dann haben Sie die Möglichkeit, diese bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mit kurzer Begründung beim Vorstand einzureichen. 

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Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung (MGV) kann jederzeit vom Vorstand oder einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden. Sie wird dann i. d. R. innerhalb 60 Tagen nach Erhalt des Antrags durchgeführt. 

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​Jedes Aktivmitglied ist grundsätzlich stimmberechtigt. Dieses Stimmrecht kann schriftlich an den Lebenspartner oder andere Familienangehörige übertragen werden. 

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Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind wie folgt festgelegt

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  • Genehmigung des Protokolls der letzten MGV 

  • Genehmigung des Jahresberichts des Präsidiums

  • Genehmigung Jahresrechnung

  • Revisionsbericht - Entlastung des Vorstandes

  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge (Aktiv- und Passivmitglieder) 

  • Festsetzung der Abgeltung für nicht erfüllte Gemeinschaftsstunden 

  • Festsetzung der Vorstandsentschädigung 

  • Genehmigung des Budgets

  • Wahl des Vorstandes sowie der Revisoren 

  • Beschlussfassung über Anträge von Vereinsmitgliedern und dem Vorstand

  • Ehrungen

  • Änderungen der Statuten, Gartenordnung, Bauordnung sowie der Reglemente 

  • Auflösung des Vereins 

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