Ihr Lieben
Zwei wichtige Hinweise gesetzlicher Natur:
In der Schweiz dürfen Bäume vom 1. Oktober bis zum 28. Februar geschnitten werden. Die gesetzliche Sperrfrist besteht zwischen dem 1. März und dem 30. September in diesem Zeitraum darf aufgrund der Vogelschutzzeit kein radikalen Baumschnitt ohne Sondergenehmigung vorgenommen werden. (Quelle: https://www.buildigo.ch/de/article/wann-baeume-schneiden)
Das in der Schweiz geltende Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), verbietet das starke Zurückschneiden von Hecken in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ausdrücklich. Das Gesetz gilt sowohl für öffentliche als auch private Gartenanlagen. (Quelle: https://www.peta-schweiz.ch/themen/hecke-schneiden/)
Wir bitten Euch inständig, dies zu berücksichtigen.
Danke!
Euer Vorstand.
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